Umfragen, Vernehmlassungen
Das International Public Accounting Standards Board (IPSASB) hat 5 Normentwürfe (Exposure Draft) im Bereich der Konzernrechnungslegung verabschiedet. Es handelt sich hierbei um eine Neuauflage von IPSAS 6 bis 8. Die Normentwürfe basieren auf dem umfangreichen Reformprojekt zur Konzernrechnungslegung. Die wichtigsten Änderungen oder Neuregelungen gegenüber den bisherigen Standards betreffen folgende Sachverhalte:
- Die Befreiung der Konsolidierung von «vorübergehend» beherrschten Einheiten wurde ersatzlos gestrichen. Künftig sind alle beherrschten Einheiten zu konsolidieren.
- Die Quotenkonsolidierung von Anteilen an Joint Ventures ist nicht mehr erlaubt. Anteile an Joint Ventures sind nach der Equity-Methode zu bilanzieren.
- Investmentgesellschaften (z.B. Staatsfonds) bilanzieren ihre Beteiligungen zum Fair Value. Beherrscht eine beherrschende Einheit eine Investmentgesellschaft, so kann sie die Beteiligungen der Investmentgesellschaft ebenfalls zum Fair Value bilanzieren (roll up). Die übrigen Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten sind jedoch zu konsolidieren.
Verbindung zwischen den aktuellen Standards und den vorgesehenen Normentwürfen
Aktueller Standard |
Vorgesehener ED |
IPSAS 6 Konsolidierte und Einzelabschlüsse |
ED 48 Einzelabschluss |
ED 49 Konsolidierter Abschluss |
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IPSAS 7 Anteile an assoziierten Einheiten |
ED 50 Anteile an assoziierten Einheiten und Joint Ventures |
IPSAS 8 Anteile an Joint Ventures |
ED 51 Gemeinsame Vereinbarungen (Arrangements) |
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ED 52 Darstellung und Offenlegung von Anteilen an anderen Einheiten |
Frist: 28. Februar 2014
Zuletzt aktualisiert:16.05.2023