Umfragen, Vernehmlassungen


Das International Public Accounting Standards Board (IPSASB) hat 5 Normentwürfe (Exposure Draft) im Bereich der Konzernrechnungslegung verabschiedet. Es handelt sich hierbei um eine Neuauflage von IPSAS 6 bis 8. Die Normentwürfe basieren auf dem umfangreichen Reformprojekt zur Konzernrechnungslegung. Die wichtigsten Änderungen oder Neuregelungen gegenüber den bisherigen Standards betreffen folgende Sachverhalte:

  • Die Befreiung der Konsolidierung von «vorübergehend» beherrschten Einheiten wurde ersatzlos gestrichen. Künftig sind alle beherrschten Einheiten zu konsolidieren.
  • Die Quotenkonsolidierung von Anteilen an Joint Ventures ist nicht mehr erlaubt. Anteile an Joint Ventures sind nach der Equity-Methode zu bilanzieren.
  • Investmentgesellschaften (z.B. Staatsfonds) bilanzieren ihre Beteiligungen zum Fair Value. Beherrscht eine beherrschende Einheit eine Investmentgesellschaft, so kann sie die Beteiligungen der Investmentgesellschaft ebenfalls zum Fair Value bilanzieren (roll up). Die übrigen Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten sind jedoch zu konsolidieren.

Verbindung zwischen den aktuellen Standards und den vorgesehenen Normentwürfen

Aktueller Standard

Vorgesehener ED

IPSAS 6 Konsolidierte und Einzelabschlüsse

ED 48 Einzelabschluss

ED 49 Konsolidierter Abschluss

IPSAS 7 Anteile an assoziierten Einheiten

ED 50 Anteile an assoziierten Einheiten und Joint Ventures

IPSAS 8 Anteile an Joint Ventures

ED 51 Gemeinsame Vereinbarungen (Arrangements)

 

ED 52 Darstellung und Offenlegung von Anteilen an anderen Einheiten




Frist: 28. Februar 2014

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert:16.05.2023